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Allgemeine Hausordnung

 

1.     Aufnahmebedingungen

 

Der Besuch der Integrativen Kindertagesstätte erfolgt nach Vorlage des abgeschlossenen Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten und dem Träger der Einrichtung - Gemeinde Rottleberode -.

 

Am Tag der Aufnahme ist von den Personensorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, dass das Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer.

 

Die ärztliche Bescheinigung sollte nicht älter als fünf Tage sein.

 

Die Satzung der Integrativen Kindertagesstätte Rottleberode sowie die Gebührensatzung der Integrativen Kindertagesstätte Rottleberode sind für die Personensorgeberechtigten verbindlich.  

 

2.     Öffnungszeiten der Integrativen Kindertagesstätte 

 

Die Integrative Kindertagesstätte ist Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.

 

Ausnahmen bilden die gesetzlichen Feiertage sowie freie Tage vor und nach gesetzlichen Feiertagen entsprechend beantragter Schließzeiten.

 

Die tägliche Aufenthaltsdauer des Kindes richtet sich nach den Angaben im Betreuungsvertrag.

 

Eine Halbtagsbetreuung umfasst fünf Stunden täglich und wird in unserer Einrichtung von 7.00 bis 12.00 Uhr bzw. 9.00 bis 14.00 Uhr angeboten.

 

 

3.  Sicherheit und organisatorische Hinweise

 

Die Kinder sind während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte versichert.

 

Für die Wege zu und von der Kindertagesstätte sind die Personensorgeberechtigten bis zur Übergabe ihres Kindes an die Erzieherinnen voll verantwortlich.

 

Die Kinder werden von den Erziehungsberechtigten in die Einrichtung gebracht und abgeholt und sind einer beauftragten Mitarbeiterin der Einrichtung zu übergeben.

 

Die Verantwortung für ein Kind beginnt mit der Übernahme durch die Erzieherin und endet mit der Übergabe an einen Erziehungsberechtigten oder einen von ihm Beauftragten. Die Verantwortung gegenüber allein kommenden Kindern beginnt mit der Meldung des Kindes bei der Erzieherin.

 

Das allein Kommen und Gehen eines Kindes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Personensorgeberechtigten und muss mit Datum und Uhrzeit versehen sein.

 

Die Mitarbeiterinnen der Integrativen Kindertagesstätte „Thyra-Kids“ bringen und holen die Hortkinder zum bzw. vom Unterricht in die bzw. aus der Grundschule „Thyratal“ Rottleberode.

 

Auf Wunsch der Personensorgeberechtigten kann ein Kind an von Ihnen beauftragte Personen zum Verlassen der Kindertagesstätte übergeben werden. Dies bedarf der Schriftform.

 

                             Name und Anschrift der autorisierten Person

                             Datum und Unterschrift der Personensorgeberechtigten

Dieses Schriftstück kann kurzzeitig oder bis auf Widerruf festgesetzt sein.

 

Bei extremen Witterungsverhältnissen (Sturm, starker Regen, Hagel, Eisglätte) werden alleingehende Kinder nicht aus der Aufsicht der Kindertagesstätte entlassen.

 

Eltern und Besucher sind verpflichtet Eingangstüren so zu sichern, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt die Kindertagesstätte verlassen können.

 

Das Fernbleiben der Kinder von der Kindertagesstätte (Urlaub, Krankheit u.ä.) ist einen Tag vorher oder am gleichen Tag bis 9.00 Uhr in der Kindertagesstätte anzuzeigen.Bei unentschuldigten Fehlen wird keine Verrechnung des Essengeldes vorgenommen.

 

Für die Garderobe und das Mitbringen von persönlichen Gegenständen (Roller, Fahrräder, Schlitten, Spielzeug, Schmuck) übernimmt die Kindertagesstätte keine Haftung.

 

 

4. Gesundheitliche Betreuung

Wir ermöglichen den Kindern einen täglichen Aufenthalt im Freien und erwarten, dass alle Kinder wetterentsprechende Kleidung (Regenbekleidung) mitbringen.   Die Kleidung der Kinder darf täglich beschmutzt sein.

 

Bei der Übergabe sind gesundheitliche Störungen der Kinder oder Krankheitsfälle in dessen Umgebung mitzuteilen.

Kinder mit Krankheitsanzeichen werden den Personensorgeberechtigten oder beauftragten Personen nicht abgenommen.

 

Nach überstandener Krankheit ist von den Personensorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung in der Kindertagesstätte vorzulegen.

 

Infektionskrankheiten in der Familie sind der Kindertagesstätte anzuzeigen.

 

Kinder mit chronischen Erkrankungen werden nach Empfehlung des Facharztes aufgenommen. Eine medizinische-therapeutische Betreuung ist in unserem Haus möglich.

 

Für die im Bedarfsfall zu verabreichende Medikamente muss eine schriftliche Explikation der Personensorgeberechtigten vorliegen.

In jedem Fall muss eine Bescheinigung des Arztes mit Dosierung und Einnahmerhythmus vorliegen.

 

Die Medikamente werden grundsätzlich von den Personensorgeberechtigten an die Erzieherinnen übergeben. Unsere Erzieherinnen werden Ihrem Kind der ärztlichen Verordnung entsprechend die Medikamente geben.

 

 

5. Besonderheiten der Integrativen Kindertagesstätte

(Individuelle Festlegungen)

 

Auf Grund unserer konzeptionellen Arbeit nach dem situationsorientierten Ansatz ist es wünschenswert, dass alle Kinder bis 9.00 Uhr in der Einrichtung sind.

 

Das Parken mit dem Auto in der Zufahrtsstraße zu unserer Kindereinrichtung ist verboten. Bitte benutzen Sie die für die Kindereinrichtung vorgesehenen Parkplätze.